AGB von
Kupschi’s Fußballcamp
Inh. Florian Kupsch, Riccardo Kupsch
Bachiweg 22B, 91180 Heideck
- nachfolgend Anbieter genannt -
1. Vertragsschluss
Die Anmeldung des Kunden für ein Angebot des Anbieters stellt lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Die Annahme des Angebots zum Abschluss eines Vertrags erfolgt erst durch die Teilnahmebestätigung des Anbieters und wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang verbindlich.
Der Anbieter behält sich das Recht vor bei ungenügender Teilnehmer-anzahl die Veranstaltung in Abstimmung mit dem Verein abzusagen.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Leistungsähnliche Beschreibungen des Anbieters ,insbesondere solche die sich aus der Webpräsenz unter der URL „www.kupschis-fussballcamp.de“, Flyern oder aus Prospekten ergeben oder auf diese Bezug nehmen, stellen nur ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Änderungen sind möglich. Sie obliegen dem Betreuungspersonal vor Ort.
Für die An- und Abreise zum Veranstaltungsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
4. Bezahlung und Verzug
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Platz reserviert und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Eine bestellte Beflockung der Trikots kann nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang gewährleistet werden. Bei ausgebuchten Fußballerlebnis entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.
5. Rücktritt
Tritt der Anmelder vom Vertrag zurück, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den vereinbarten Anmeldepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Leistungspreis unter Abzug des Wertes der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie dessen was er durch anderweitige Verwendung des Leistungsangebots erwerben kann .Bei einem Rücktritt ab vier Wochen vor der Leistungszeit / Beginn der Veranstaltung sind in jedem Fall die Kosten für bereits bestellte Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. für Trikot, Hose, Stutze, Ball oder Trinkflasche, zu bezahlen. Zudem entspricht die angemessene Entschädigung pauschal 70% der Teilnahmegebühr, so dass von der gezahlten Teilnahmegebühr 30% zurückerstattet werden. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen wesentlich höheren oder der Anmelder einen wesentlich geringeren oder keinen Schaden als die Pauschale nachweist.
Bei unvorhergesehenen, außer-gewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten.
Bei Abbruch der Kursteilnahme, gleich aus welchem Grund, besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung des Teilnahmepreises. Mit dem Abbruch sind alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegen den Anbieter erloschen.
6. Sporttauglichkeit
Die Sporttauglichkeit der Teilnehmer wird für die Teilnahme zu der angebotenen Veranstaltung vorausgesetzt.
Bei Bedenken gegen die erforderliche Sporttauglichkeit des Teilnehmers haben die Erziehungsberechtigten die volle Sporttauglichkeit von einem Arzt bescheinigen zu lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer bei körperlicher Beanspruchung durch die sportpraktische Veranstaltung bei Infektionskrankheiten oder während der Rekonvaleszenz Risiken entstehen können und dass der Teilnehmer in einem solchen Fall zur Abklärung der Teilnahmefähigkeit notfalls nochmals einen Arzt aufsuchen muss.
7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
8. Versicherungsschutz für Verletzungen, Erkrankungen, u.a.
Verletzungen und/oder Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private oder gesetzliche Kranken- und/oder Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.
Das Gleiche gilt entsprechend für Haftpflichtschäden. Der Abschluss weiterer Versicherungen steht im Ermessen des Teilnehmers.
9. Haftung u. Haftungsbeschränkungen des Anbieters
Der Anbieter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Sportveranstaltung und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Anbieter haftet nicht für die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Auch bei Einbruch und Diebstahl besteht keine Haftung des Anbieters.
10. Datenschutz / Datenschutzerklärung
Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB. Und findet sie hier:
11. Aufsichtspflichten u.-rechte
Für die Dauer der Leistungszeit werden die Aufsichtspflichten und -rechte dem Anbieter für den minderjährigen Teilnehmer übertragen. Eine Übertragung dieser Rechte an einen Mitarbeiter oder Bevollmächtigten des Anbieters ist gestattet.
Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Anbieters, der Trainer, Mitarbeitern oder Bevollmächtigten des Anbieters Folge zu leisten.
Werden die Weisungen nicht beachtet, so kann der Anbieter oder Mitarbeiter den Teilnehmer ganz oder teilweise vom Training und bei erheblichen oder schweren Pflichtverletzungen von der Sportveranstaltung ausschließen .Im Fall des Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahme-preises.
12. Ton-, Foto-u. Filmaufnahmen
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Ton-, Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, vervielfältigt und durch den Anbieter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, auch im Internet, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandising-zwecken. Integrierten Sponsoren von Kupschi‘s Fußballcamp und beauftragten Werbeagenturen stehen die gleichen vorstehenden Rechte und der gleiche Nutzungsumfang zu.
Der Anmelder bestätigt mit der Anmeldung, dass auf eine Vergütung der Leistung/Rechte des minderjährigen Kindes verzichtet wird.
13. Geltungserhaltung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.